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Das im Bereich Filesharing-Abmahnungen bisher nicht sehr präsente Anwaltsbüro Scheuermann, Westerhoff, Strittmatter aus Köln und Berlin mahnt für die Herren Bob Arnz und Gerd Zimmermann den Musiktitel „Heul doch" ab. Dieser wurde im Juli 2007 auf dem Musikalbum „LaFee - Jetzt erst Recht" veröffentlicht. Der Abgemahnte wird aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben, den betreffenden Titel zu löschen und eine Vergleichszahlung in Höhe von 590,00 € zu leisten. Eine vorformulierte Unterlassungserklärung liegt dem Schreiben bei.
Hier geht es weiter:
http://www.anwalt.de/rechtstipps/heul-doch-abmahnung-der-rechtsanwaelte-...
Lafee.de Kommentare
Mitglied seit: 11.11.2009
ach das ist doch doof!!!!
mit heul doch hatte sie den besten song in den charts
Mitglied seit: 11.10.2008
Ach scheisse. Heul doch war sonst nie ein problem für alle und jetzt nach 3 jahren kommen die an! :D lachhaft
Mitglied seit: 08.10.2008
ja die sind wieder mal zu nett.....
Ich liebe das Lied und das Video und damit war sie gut in den Charts auf Platz 3
Mitglied seit: 02.04.2009
mein gott haben die probleme :D aber 590,00 is ja nicht viel haben die eh in der rasche zumindest bob